§ 1 VStGB
Anwendungsbereich
✦ Schlüsselpunkte
- §1 VStGB: Anwendungsbereich – gilt auch für Auslandstaten ohne Inlandsbezug (Universalitätsprinzip).
- Deutsche Gerichte können Völkerrechtsverbrechen weltweit verfolgen.
- Für Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz besonders relevant.
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.