§ 1 VorgV

Unmittelbare Vorgesetzte

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✦ Schlüsselpunkte
  • §1 VorgV: Unmittelbarer Vorgesetzter – wer aufgrund der Dienststellung weisungsbefugt ist.
  • Hat allgemeine Befehlsbefugnis in und außer Dienst gegenüber unterstellten Soldaten.
  • Der Rahmen der Befehlsbefugnis richtet sich nach der zugewiesenen Dienststellung.
(1) Ein Soldat, der einen militärischen Verband, eine militärische Einheit oder Teileinheit führt oder der eine militärische Dienststelle leitet, hat die allgemeine Befugnis, den ihm unterstellten Soldaten in und außer Dienst Befehle zu erteilen. (2) In den Fachdienst der Untergebenen, die der Leitung und Dienstaufsicht von Fachvorgesetzten unterstehen, soll der unmittelbare Vorgesetzte nicht eingreifen.